Rechtliches
Die Firma Pyrodreams-Bormann ist im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 des deutschen Sprengstoffgesetzes (SprengG).
Des Weiteren sind die Pyrotechniker jeweils im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG und wir verfügen neben jahrelanger Erfahrung, auch über entsprechende Bescheinigungen für den Gefahrguttransport unserer Pyrotechnik nach ADR.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist zwingend Voraussetzung für unsere Veranstaltungen und selbstverständlich vorhanden.